Normalerweise kennt man den Begriff Profiling oder den Profiler eher aus Hollywood-Filmen oder Serien. Hier wird das Profiling genutzt, um ein Täterprofil zu erstellen und somit Serienmördern oder Terroristen auf Grund ihrer Daten, Eigenschaften und Informationen auf die Schliche zu kommen – eine gewissermaßen romantisierte Vorstellung und auch eher im Kampf gegen das Böse in unserem Gedächtnis verankert.

Erfunden wurde das Profiling erstmals 1978 von Robert Ressler, dem Leiter der Verhaltensforschung des FBI und beschreibt eigentlich nichts anderes, als das Sammeln und Zusammenführen von Informationen über eine Person, um sie anschließend zweckbezogen auszuwerten und zu analysieren. Eine ähnliche Nutzung hat das Profiling mittlerweile auch im Bereich des Marketings, vor allem um zielgerichtet Werbung an bestimmte Personengruppen ausspielen zu können und somit die Effizienz der Werbemaßnahmen zu steigern. All dies passiert über Daten, die der Kunde per Einwilligung dem jeweiligen Unternehmen zu Verfügung stellt – unter der Bedingung, dass diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Datenschutz ist in der Zeit der fortschreitenden Digitalisierung immer wichtiger geworden und nicht zuletzt die DSVGO sorgt dafür, dass sich Unternehmen an strikte Regelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten halten müssen, da sonst extrem hohe Strafen drohen. Alles, was im legalen Rahmen passiert, soll im Endeffekt der Stärkung der Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen dienen und beide Seiten davon profitieren lassen – der Kunde erhält perfekt auf ihn zugeschnittene Produktempfehlungen oder Deals, das Unternehmen im Umkehrschluss kann mehr Umsatz generieren und hat deutlich weniger Streuverluste bei seiner Werbung.

Doch was passiert, wenn kundenbezogene Daten illegal an Dritte weitergegeben werden und schlimmer noch – in den Händen von Kriminellen landen? Hier reichen die Fälle von kleineren Fake Mails, die einen Bürger erreichen und Links mit Schadsoftware enthalten bis hin zum kompletten Identitätsdiebstahl. Hier haben Unbefugte illegal die personenbezogenen Daten einer Person erhalten oder abgegriffen und geben sich fortan als der oder die Betroffene aus. Somit kann beispielsweise relativ einfach Warenkreditbetrug begangen werden, bei dem mit den Daten des Opfers zu hohen Summen Waren auf Rechnung bestellt und dem Betroffenen hinterher in Rechnung gestellt werden, ohne dass dieser davon etwas mitbekommt. Auch Handytarife oder Eröffungen von Konten mit falschen Daten sind keine Seltenheit und richten massiven Schaden an. Somit steht fest: Der Umgang, die Angabe und die Feinheit der Daten, die ein Kunde an ein Unternehmen weitergibt, sind extrem wichtig und gleichzeitig sehr sensibel. Hierbei sollten immer die Glaubwürdigkeit, Professionalität und vor allem der Vermerk über Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Webseite eines Unternehmens klar geprüft werden, bevor man seine Informationen preisgibt.

Wir von Unite haben uns von Anfang an darauf fokussiert, dem Nutzererlebnis die höchste Priorität zuzuordnen. Hierzu gehört nicht nur, dass wir keine Werbung schalten, sondern auch, dass wir keine Daten an Dritte oder zu Marketingzwecken weitergeben. Alle personenbezogenen Daten werden verschlüsselt auf unseren Servern gespeichert und lediglich intern und anonymisiert zur Verbesserung des Nutzererlebnisses ausgewertet. Wichtig ist außerdem, dass all unsere Server DSGVO-konform sind, in Europa stehen und den weltweit höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Somit hat niemand außer Unite World Zugriff auf die Daten und selbst diese sind uns nur in verschlüsselter und anonymisierter Form zugänglich.

Wenn ihr also das nächste Mal von Profiling im Internet oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten hört, schaut genau hin und achtet darauf, an wen ihr welche Informationen weitergebt.

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